Unsere Kirchengemeinden sind Eigentümer von vielen Gebäuden, darunter Kirchen, Gemeindehäuser, Pfarrhäuser, Verwaltungsgebäude und Kitas. Das verursacht sehr viele Kosten für Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen; hinzu kommen Kosten für Energie- und Wärmeversorgung. Aufgrund sinkender Mitgliederzahlen und Kirchensteuereinnahmen ist es langfristig nicht möglich, den hohen Gebäudebestand in den Kirchengemeinden zu erhalten.
Daher sind die Dekanatsbezirke aufgefordert, alle Gebäude in folgende Kategorien einzuteilen:
(A) zukunftsfähige Standorte,
(B) solche, die in den nächsten zehn Jahren transformiert werden,
(C) solche, die unverzüglich transformiert werden sollen.
„Transformation“ kann dabei heißen: Vermietung, Verpachtung, Fundraising, Erbbaurechte, Verkauf, Mehrfachnutzung.
Nur für die Gebäude der Kategorie A (maximal 50 % des derzeitigen Gebäudebestands!) wird es künftig noch Kirchensteuermittel geben. Die Verwendung kirchengemeindlichen Vermögens für Gebäude der Kategorien B (in den nächsten 10 Jahren zu transformieren) und C (unverzüglich zu transformieren) ist nur noch in Ausnahmefällen (z.B. zwingend nötige Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren für Leib und Leben) möglich.
Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden werden aus dem landeskirchlichen Klimaschutzfond bezuschusst.
Außerdem wird ein Konzept zu Möglichkeit und Grenzen der Transformation von Sakralgebäuden entwickelt. Ein ökumenisches Netzwerk aus unserer Landeskirche und den katholischen Bistümern wurde gegründet. Die gesamtgesellschaftliche Verantwortungsübernahme für denkmalgeschützte Kirchen ist ein regelmäßiges Thema in den Gesprächen zwischen Staat und Kirche.
Unser Dekanatsausschuss ist derzeit intensiv mit unserer Gebäudebedarfsplanung beschäftigt.